IMPRESSUM
Swinging World GmbH
Obenhauptstraße 5
22335 Hamburg
Telefon: 040 – 500 582-0
Fax: 040 – 500 582-21
Gesetzlicher Vertreter:
Dipl.-Hdl. Heidrun Jürgensen
Registergericht:
Amtsgericht Hamburg
Nr. d. Eintr. b. Reg.ger:
53631
USt-ID-Nr.:
154 – 871 184
E-Mail-Adresse:
info@tanzen.de
Haftungshinweis:
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AGB
§ 1 Geltung; Begriffsbestimmungen
- Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Swinging World GmbH
(nachfolgend „Verkäuferin“) erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind somit Bestandteil aller Verträge,
die die Verkäuferin mit Verbrauchern oder Unternehmern abschließt.
- Unternehmer im Sinne der nachfolgenden Vorschriften ist jede natürliche
oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft,
die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, vgl auch § 12
BGB.
- Verbraucher im Sinne der nachfolgenden Vorschriften ist jede natürliche
Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt,
der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann, vgl. auch § 13 BGB.
- Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, selbst wenn sie nicht
nochmals gesondert vereinbart werden.
- Die den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller
geltend in Ergänzung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
alle Produktnamen und Logos sind Eigentum der jeweiligen Hersteller.
-
Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden
keine Anwendung, auch wenn die Verkäuferin ihrer Geltung im
Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Käufers gelten nur insoweit, als die Verkäuferin ihrer
Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- Angebote und Preisangaben der Verkäuferin sind freibleibend
und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
- An eine Bestellung oder einen Auftrag ist der Käufer 14 Kalendertage
nach Absendung gebunden. Die Verkäuferin ist berechtigt, das Angebot
innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung
der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahmeerklärung der Verkäuferin
dem Käufer zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten
Ware.
- Beim Vertragsschluss per Internetauktion erklärt sich der Käufer
mit Abgabe eines verbindlichen Gebots mit der Geltung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einverstanden.
§ 3 Preise
- Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl.
der jeweils geltenden Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%).
- Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten
die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware.
§ 4 Zahlung
- Ist der Käufer Unternehmer, erfolgt die Zahlung ausschließlich
per Bankeinzug. Die nachfolgenden Absätze 2 - 5 finden keine Anwendung.
- Ist der Käufer Verbraucher, erfolgt die Zahlung nach Wahl
des Käufers per Vorkasse oder Nachnahme, bei Stammkunden nach vorheriger
Prüfung auch gegen Rechnung. Die Verkäuferin behält sich
vor, im Einzelfall einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
- Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse ist der Rechnungsbetrag
binnen 14 Tagen ab Zugang der Bestätigung des Bestelleingangs zu leisten.
Bei Lieferung gegen Rechnung ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb
von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Maßgeblich ist jeweils
der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei der Verkäuferin.
- Zahlt der Käufer nicht innerhalb der Fristen des Absatzes
3 gerät er ohne weitere Erklärung der Verkäuferin in Zahlungsverzug.
Während des Verzugs ist der Kaufpreis zu einem Zinssatz in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz
zu verzinsen.
- Der Käufer trägt die Kosten der Nachnahme. Bei ungerechtfertigter
Annahmeverweigerung bei Zahlung per Nachnahme ist die Verkäuferin
berechtigt, dem Käufer eine pauschale Bearbeitungsgebühr in
Höhe von 15,- € als Schadensersatz zu berechnen; dem Käufer
ist diesbezüglich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden durch
die unberechtigte Annahmeverweigerung nicht entstanden oder wesentlich
niedriger sei als die Pauschale.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
- Der Käufer darf eigene Ansprüche gegen die Ansprüche
der Verkäuferin nur dann aufrechnen, wenn die Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer
nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis
berechtigt.
§ 6 Selbstbelieferungsvorbehalt
- Die Verkäuferin übernimmt
kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages
ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält. Die Verantwortlichkeit der
Verkäuferin für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt in den Grenzen
des § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
- Die Verkäuferin wird den Käufer unverzüglich über
die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren
und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich
ausüben. Die Verkäuferin erstattet dem Käufer im Falle
des Rücktritts die bereits erbrachte entsprechende Gegenleistung
unverzüglich.
§ 7 Versand
- Die Versandkosten
sind vom Käufer zu tragen; zu den Versandkosten
zählen auch die Kosten einer Transportversicherung, die nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen wird.
- Weist eine Lieferung offensichtliche Transportschäden auf,
ist der Käufer verpflichtet, diese sofort beim Zusteller zu
reklamieren und der Verkäuferin zu melden. Die Mängel sind
dabei so detailliert wie dem Käufer möglich zu beschreiben.
Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte
des Käufers
dar.
- Ist der Käufer Unternehmer, trägt er die Gefahr der
Versendung. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe
des Liefergegenstands (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich
ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt
bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
der Verkäuferin. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts
darf der Käufer ohne Zustimmung der Verkäuferin die Vorbehaltsware
nicht veräußern, verpfänden, verarbeiten oder umgestalten.
- Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf
die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum
der Verkäuferin hinzuweisen und die Verkäuferin unverzüglich
zur Durchsetzung ihres Eigentumsrechts zu benachrichtigen.
§ 9 Gewährleistung
- Ist der Käufer Unternehmer oder handelt es sich um die
Lieferung gebrauchter Sachen, verjähren Gewährleistungsansprüche
innerhalb eines Jahres ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich
ist, ab Abnahme.
- Ist der Käufer Unternehmer sind die gelieferten
Gegenstände
unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen.
Sie gelten als genehmigt, wenn der Verkäuferin nicht eine Mängelrüge
hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel,
die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung
erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstands,
oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels
oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Käufer bei
normaler Verwendung des Liefergegenstands ohne nähere Untersuchung
erkennbar war, in Schriftform zugegangen ist. Auf Verlangen der Verkäuferin
ist die beanstandete Ware frachtfrei an die Verkäuferin zurückzusenden.
Bei berechtigter Mangelrüge vergütet die Verkäuferin
die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit
die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem
anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs
befindet.
- Bei Sachmängeln der gelieferten Ware ist die Verkäuferin
nach ihrer innerhalb einer angemessenen Frist zu treffenden Wahl
zunächst
zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt.
Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit,
Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis angemessen mindern.
- Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Verkäuferin, kann
der Käufer unter den in § 11 bestimmten Voraussetzungen
Schadensersatz verlangen.
- Bei Mängeln, die die Verkäuferin aus lizenzrechtlichen
oder tatsächlichen Gründen nicht selbst beseitigen kann,
wird die Verkäuferin nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche
gegen den Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers
geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsansprüche
des Käufers gegen die Verkäuferin bestehen bei derartigen
Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche
Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller
und Lieferanten erfolglos war oder – z. B. aufgrund einer Insolvenz – aussichtslos
ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung
der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Käufers
gegen die Verkäuferin gehemmt.
- Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne
Zustimmung der Verkäuferin den Liefergegenstand ändert
oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung
hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem
Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden
Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
- Eine im Einzelfall
mit dem Käufer vereinbarte Lieferung
eines gebrauchten Gegenstands erfolgt unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistung.
§ 10 Haftung auf Schadensersatz
- Die Verkäuferin
haftet in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit der Verkäuferin oder eines Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen nach der gesetzlichen Bestimmung.
- Im Übrigen haftet die Verkäuferin,
gleich aus welchem Rechtsgrund, nur
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit,
- wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, deren Einhaltung dem Vertrag das Gepräge
geben und auf die der Käufer vertrauen darf, und
- soweit
die Verkäuferin einen Mangel arglistig verschwiegen
oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen
hat.
- Die Haftung der Verkäuferin auf Schadensersatz, gleich
aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt. In den Fällen einer Haftung nach Absatz
2 Nummern 2 und 4 dieses Paragraphen gilt diese Begrenzung nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen geltend in gleichem
Umfange zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten
und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.
- Soweit die Verkäuferin technische Auskünfte gibt
oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung
nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang
gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss
jeglicher Haftung.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers
ist mit den Regelungen in vorstehenden Absätzen nicht verbunden.
§ 11 Verjährung von Schadensersatzansprüchen
- Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt
die Verjährungsfrist für Schadensersatz-ansprüche
wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – sechs
Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln
ein Jahr.
- Soweit eine neue Sache Liefergegenstand ist, beträgt
die Verjährungsfrist
für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich
aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr.
- Die Verjährungsfristen
nach den Absätzen 1 und
2 gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen
die Verkäuferin,
unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit
die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
- Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender
Maßgabe:
- Die Verjährungsfristen gelten nicht im Falle einer Haftung
wegen Vorsatz;
- Die Verjährungsfristen der Absätze 1 und 2 gelten
auch nicht, wenn die Verkäuferin den Mangel arglistig verschwiegen
hat oder soweit sie eine Garantie für die Beschaffenheit des
Liefergegenstandes übernommen
hat. Hat die Verkäuferin einen Mangel arglistig verschwiegen,
so gelten anstelle der in den Absätzen 1 und 2 genannten Fristen
die anwendbaren Fristen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bzw. Nr.
3 unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gem. § 438
Abs. 2 BGB, soweit kein anderer Ausnahmefall nach diesem Absatz
4 vorliegt.
- Die Verjährungsfristen der Absätze 1 und 2 gelten
zudem nicht, soweit der Liefergegenstand ein Bauwerk ist oder eine
Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für
ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht.
- Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche
des Weiteren nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen
nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten.
- Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen
mit der Ablieferung des Kaufgegenstandes.
- Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen
gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen erfasst.
- Die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn,
die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen bleiben
unberührt, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt
ist.
§ 12 Abtretungsverbot
- Die Abtretung
jeglicher Forderungen oder Ansprüche des Käufers
gegen die Verkäuferin an Dritte ist ausgeschlossen, wenn nicht
die Verkäuferin ausdrücklich in Textform der Abtretung
zustimmt.
- Die Verkäuferin ist zur Zustimmung verpflichtet, wenn ihr
der Käufer ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweist.
§ 13 Online-Registrierung, Zugangsdaten
- Für die Nutzung des Internet-Angebots der Verkäuferin
ist eine Registrierung des Kunden sowie die Speicherung der von ihm
angegebenen Daten zwingend erforderlich. Nach Registrierung wird
für
den Kunden ein Nutzerkonto eingerichtet. Dem Kunden werden die erforderlichen
Zugangs- und Nutzungsdaten mitgeteilt (im Folgenden einschließlich
des Passworts „Zugangsdaten“ genannt). Die Verkäuferin
ist zur späteren Änderung der Zugangsdaten des Kunden berechtigt.
In diesem Fall werden dem Kunden die neuen Zugangsdaten unverzüglich
mitgeteilt.
- Der Kunde ist für die Geheimhaltung und den Schutz seiner
Zugangsdaten verantwortlich. Stellt er fest oder hegt er den Verdacht,
dass Dritte seine Zugangsdaten nutzen, ist er zur unverzüglichen Änderung
seiner Zugangsdaten oder, falls ihm eine Änderung nicht möglich
ist, zur unverzüglichen Unterrichtung der Verkäuferin verpflichtet.
- Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten des
Kunden ist die Verkäuferin zur sofortigen Sperrung des Zugangs
berechtigt. Der Kunde ist über die Sperrung zu informieren.
- Die Verkäuferin haftet nicht für Schäden, die dem
Kunden aufgrund eines nicht von der Verkäuferin zu vertretenden
Mißbrauchs oder Verlustes der Zugangsdaten entstehen.
§ 14 Lizenzen
- Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese
dem Käufer
ausschließlich zur eigenen Nutzung überlassen.
- Ein mehrfaches oder übertragbares Nutzungsrecht bedarf
einer besonderen Vereinbarung in Textform.
§ 15 Datenschutz
- Die Verkäuferin ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten des Käufers, gleich ob diese vom Käufer
selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutz-gesetzes
und der Telekommunikationsgesetze zu speichern und zu verarbeiten,
soweit dies für die Geschäftsbeziehung erforderlich ist.
§ 16 Gerichtsstand
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Kunde
Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts ist.
- Sofern der Käufer, der obige Voraussetzungen nicht erfüllt,
keinen allgemeine Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss
seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten Hamburg.
- USt-IdNr.: DE 154 871 184
- Register-Gericht: Amtsgericht Hamburg HRB 53631
§ 17 Schlussbestimmungen
- Auf den Vertrag findet Deutsches Recht, exklusive des Deutschen
Internationalen Privat- und verfahrensrechtes, sowie des UN-Kaufrechts
(CISG) Anwendung.
- Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB finden
ergänzend die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen Anwendung,
die in dem Staat gelten, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat.
§ 18 Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern
- Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb
von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B.
durch Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch
nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der Lieferung
von gleichartiger Ware nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß § 312c
Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB InfoV sowie
unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB
in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Frist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
- Der Widerruf
ist zu richten an:
Swinging World GmbH
Obenhauptstr. 5
22335 Hamburg
§ 19 Widerrufsfolgen
- Im Falle eines
wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
- Der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung, wenn
die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der
zurückzusendenden
Sache einen Betrag in Höhe von 40,- € nicht übersteigt
oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache
zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfall erfolgt
die Rücksendung
auf Kosten und Gefahr der Verkäuferin. Nicht paketfähige
Sachen werden beim Käufer abgeholt.
- Bei einer Verschlechterung der Ware oder wenn diese ganz
oder teilweise nicht mehr zurückgegeben werden kann, ist die Verkäuferin
berechtigt Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung
der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie
Sie etwa auch im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen
ist. Der Käufer kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem
er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles
unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Fotonachweis:
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