EINLADUNGEN
"Missverständliche Einladungen"
„Wollen wir zusammen einen Happen essen (einen Kaffee trinken) gehen?“
Eine solche Frage oder ähnliche Aussage: „Lassen Sie uns doch …“ sorgt oft für Unsicherheit und Missverständnisse. Dann nämlich,
wenn sie als Einladung interpretiert wird, jedoch gar nicht als solche gemeint
war – was sie genau genommen auch nicht ist!
Um Unstimmigkeiten zu vermeiden deshalb die Tipps: Wenn Sie jemanden
tatsächlich einladen möchten, sprechen Sie das, bitte, klar aus.
Formulieren Sie am besten einen (zusätzlichen) Satz wie: „Ich würde Sie
(dich) sehr gern zum Essen (zum Kaffeetrinken) einladen.“ Fehlt in einer
Aussage das Wort „einladen“ oder „Einladung“, gehen Sie vorsichtshalber
hiervon aus: Es handelt sich lediglich um eine Frage der gemeinsamen
Freizeitgestaltung. Nicht jedoch um das Angebot, die dabei entstehenden
Kosten zu übernehmen. Sollte Ihr Gegenüber dies doch im Sinn
gehabt haben, werden Sie dies spätestens erfahren, wenn Sie Ihr Portemonnaie
zücken, um Ihren Anteil zu bezahlen.
"U.A.w.g." - Höflichkeit bei Zu- oder Absagen
Die Abkürzung „U. A. w. g.“ – um Antwort wird gebeten – gilt in einer Einladung
nicht als unhöflich. Empfehlenswerter und verbindlicher ist allerdings ein ausformulierter
Satz. Beispiel: „Wir bitten Sie bis zum … um Nachricht, ob Sie an
der Veranstaltung teilnehmen werden. Antwort erbeten an … (Tel., Fax, E-Mail,
Antwortkarte).“ Der höfliche Gast meldet sich auf jeden Fall auf dem gewünschten
Kontaktweg innerhalb der angegebenen Frist.
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